Thüringen erhebt seit dem 1. Januar 2024 nur noch 5,0 % Grunderwerbsteuer (vorher 6,5 %). Zusammen mit den günstigen Kaufpreisen in Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar (1.500–3.000 €/m²) bleiben die Kaufnebenkosten damit im Bundesvergleich moderat. In Jena, der dynamischsten Wachstumsstadt Thüringens, sind die Kaufpreise seit Jahren gestiegen — die Steuersenkung fängt einen Teil davon auf.
200k € Kaufpreis
10.000 €
Grunderwerbsteuer
300k € Kaufpreis
15.000 €
Grunderwerbsteuer
500k € Kaufpreis
25.000 €
Grunderwerbsteuer
Notar- und Grundbuchkosten sind Schätzwerte nach GNotKG. Maklerprovision nur bei Maklerverkauf (hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer nach § 656c BGB, üblich je 3,57 % inkl. MwSt.). Abweichungen je nach Einzelfall möglich.
Spartipp für Thüringen
Maßgeblich für den Satz ist das Datum der notariellen Beurkundung: Für Kaufverträge ab dem 1. Januar 2024 gelten 5,0 %. Im Vergleich zu den Nachbarn Hessen (6,0 %) und Sachsen (5,5 %) ist Thüringen damit günstiger — nur Bayern (3,5 %) liegt darunter.
Stand 2026
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und vom Käufer gezahlt wird. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest. Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhält das Finanzamt eine Abschrift. Es erlässt dann den Steuerbescheid — typischerweise 4–6 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht einträgt.
Steuerfrei sind: Erwerbe unter 2.500 € (Bagatellgrenze), Erbschaften und Schenkungen zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern/Kinder), Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Außerdem kann bewegliches Inventar (Einbauküche, Markisen, Mobiliar) im Kaufvertrag separat aufgeführt werden — dieser Anteil ist grunderwerbsteuerfrei. Vollständige Liste der Ausnahmen: § 3 GrEStG.
Quelle für die Steuersätze: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und die jeweiligen Landessteuergesetze, Stand 2026.