Sachsen-Anhalt erhebt 5,0 % Grunderwerbsteuer — einer der niedrigeren Sätze in Ostdeutschland. In Dessau, Magdeburg und Halle liegen die Kaufpreise bei rund 1.400–3.000 €/m² und damit deutlich unter westdeutschem Niveau. Das macht Sachsen-Anhalt für renditeorientierte Investoren interessant, auch wenn das demografische Risiko in einigen Regionen höher ist.
200k € Kaufpreis
10.000 €
Grunderwerbsteuer
300k € Kaufpreis
15.000 €
Grunderwerbsteuer
500k € Kaufpreis
25.000 €
Grunderwerbsteuer
Notar- und Grundbuchkosten sind Schätzwerte nach GNotKG. Maklerprovision nur bei Maklerverkauf (hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer nach § 656c BGB, üblich je 3,57 % inkl. MwSt.). Abweichungen je nach Einzelfall möglich.
Spartipp für Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat mit 5,0 % eine deutlich günstigere Grunderwerbsteuer als das Nachbarland Brandenburg (6,5 %) und liegt gleichauf mit Thüringen (5,0 %). Für Investoren in Halle oder Magdeburg ist das ein Vorteil.
Stand 2026
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und vom Käufer gezahlt wird. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest. Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhält das Finanzamt eine Abschrift. Es erlässt dann den Steuerbescheid — typischerweise 4–6 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht einträgt.
Steuerfrei sind: Erwerbe unter 2.500 € (Bagatellgrenze), Erbschaften und Schenkungen zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern/Kinder), Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Außerdem kann bewegliches Inventar (Einbauküche, Markisen, Mobiliar) im Kaufvertrag separat aufgeführt werden — dieser Anteil ist grunderwerbsteuerfrei. Vollständige Liste der Ausnahmen: § 3 GrEStG.
Quelle für die Steuersätze: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und die jeweiligen Landessteuergesetze, Stand 2026.