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Grunderwerbsteuer 2026

Grunderwerbsteuer Berlin 2026: 6 %

Berlin erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer — deutlich mehr als Bayern (3,5 %). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € macht das 18.000 € Grunderwerbsteuer allein. In Berlin ist diese Steuer besonders spürbar, da die Kaufpreise ohnehin zu den höchsten in Deutschland zählen.

200k € Kaufpreis

12.000 €

Grunderwerbsteuer

300k € Kaufpreis

18.000 €

Grunderwerbsteuer

500k € Kaufpreis

30.000 €

Grunderwerbsteuer

Alle Kaufnebenkosten bei 300.000 € Kaufpreis in Berlin

Grunderwerbsteuer (6 %)18.000 €
Notarkosten (~1,5 %)4.500 €
Grundbuchkosten (~0,5 %)1.500 €
Maklerprovision (~3,57 % inkl. MwSt.)10.710 €
Gesamte Kaufnebenkosten34.710 € (11.6 %)

Notar- und Grundbuchkosten sind Schätzwerte nach GNotKG. Maklerprovision nur bei Maklerverkauf (3/2-Teilung, je 3,57 % inkl. MwSt.). Abweichungen je nach Einzelfall möglich.

Spartipp für Berlin

Einige Stadtrandlagen Berlins liegen in Brandenburg (6,5 %) — prüfe bei jedem Objekt die genaue Gemeindezugehörigkeit, da wenige Kilometer einen erheblichen Unterschied machen können.

Grunderwerbsteuer aller Bundesländer im Vergleich

3.5 %
Bayern
5 %
Baden-Württemberg
5 %
Bremen
5 %
Niedersachsen
5 %
Rheinland-Pfalz
5 %
Sachsen-Anhalt
5.5 %
Hamburg
5.5 %
Sachsen
6 %
Berlin
6 %
Hessen
6 %
Mecklenburg-Vorpommern
6.5 %
Nordrhein-Westfalen
6.5 %
Brandenburg
6.5 %
Saarland
6.5 %
Schleswig-Holstein
6.5 %
Thüringen

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und vom Käufer gezahlt wird. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest. Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhält das Finanzamt eine Abschrift. Es erlässt dann den Steuerbescheid — typischerweise 4–6 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht einträgt.

Was ist von der Grunderwerbsteuer befreit?

Steuerfrei sind: Erwerbe unter 2.500 € (Bagatellgrenze), Erbschaften und Schenkungen zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern/Kinder), Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Außerdem kann bewegliches Inventar (Einbauküche, Markisen, Mobiliar) im Kaufvertrag separat aufgeführt werden — dieser Anteil ist grunderwerbsteuerfrei.

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Berlin

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin 2026?+
Die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt 6 % des Kaufpreises. Bei 300.000 € sind das 18.000 €, bei 500.000 € sind es 30.000 €.
Was sind die gesamten Kaufnebenkosten in Berlin?+
Bei 300.000 € Kaufpreis entstehen in Berlin ca. 34.710 € Kaufnebenkosten (11.6 %): 18.000 € GrESt + ~4.500 € Notar + ~1.500 € Grundbuch + ~10.710 € Makler.
Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?+
Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid in der Regel 4–6 Wochen nach der notariellen Beurkundung. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass fällig. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheinträge.
Kann man die Grunderwerbsteuer legal reduzieren?+
Ja: Bewegliches Inventar (Einbauküche, Möbel, Gartengeräte) kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden — dieser Teil ist grunderwerbsteuerfrei. Typisch sind 5.000–20.000 € Inventarwert, was bei 6,5 % GrESt eine Ersparnis von 325–1.300 € bedeutet. Die Bewertung muss marktüblich und nachvollziehbar sein.
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