Das Saarland hat mit 6,5 % einen der höchsten Grunderwerbsteuersätze — trotz vergleichsweise niedriger Immobilienpreise (1.800–2.500 €/m²). Das bedeutet: Die Grunderwerbsteuer frisst einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Kaufnebenkosten auf, was die Rendite für Kapitalanleger belastet.
200k € Kaufpreis
13.000 €
Grunderwerbsteuer
300k € Kaufpreis
19.500 €
Grunderwerbsteuer
500k € Kaufpreis
32.500 €
Grunderwerbsteuer
Notar- und Grundbuchkosten sind Schätzwerte nach GNotKG. Maklerprovision nur bei Maklerverkauf (3/2-Teilung, je 3,57 % inkl. MwSt.). Abweichungen je nach Einzelfall möglich.
Spartipp für Saarland
Das Saarland grenzt an Rheinland-Pfalz (5,0 %) und Frankreich. Objekte in Grenzlagen zu Rheinland-Pfalz können erheblich günstigere Kaufnebenkosten haben — die Grunderwerbsteuer sinkt um 1,5 Prozentpunkte.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und vom Käufer gezahlt wird. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest. Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhält das Finanzamt eine Abschrift. Es erlässt dann den Steuerbescheid — typischerweise 4–6 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht einträgt.
Steuerfrei sind: Erwerbe unter 2.500 € (Bagatellgrenze), Erbschaften und Schenkungen zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern/Kinder), Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Außerdem kann bewegliches Inventar (Einbauküche, Markisen, Mobiliar) im Kaufvertrag separat aufgeführt werden — dieser Anteil ist grunderwerbsteuerfrei.