Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 % Grunderwerbsteuer. In Trier (Luxemburg-Nähe), Koblenz und der Weinregion (Mosel, Rhein, Pfalz) sind die Kaufpreise moderat — kombiniert mit 5,0 % GrESt entstehen für Kapitalanleger überschaubare Kaufnebenkosten.
200k € Kaufpreis
10.000 €
Grunderwerbsteuer
300k € Kaufpreis
15.000 €
Grunderwerbsteuer
500k € Kaufpreis
25.000 €
Grunderwerbsteuer
Notar- und Grundbuchkosten sind Schätzwerte nach GNotKG. Maklerprovision nur bei Maklerverkauf (3/2-Teilung, je 3,57 % inkl. MwSt.). Abweichungen je nach Einzelfall möglich.
Spartipp für Rheinland-Pfalz
Für Käufer in der Grenzregion zu Saarland (6,5 %) lohnt ein Blick auf rheinland-pfälzische Lagen — gleiche Infrastruktur, aber 1,5 Prozentpunkte weniger Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und vom Käufer gezahlt wird. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest. Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhält das Finanzamt eine Abschrift. Es erlässt dann den Steuerbescheid — typischerweise 4–6 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht einträgt.
Steuerfrei sind: Erwerbe unter 2.500 € (Bagatellgrenze), Erbschaften und Schenkungen zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern/Kinder), Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Außerdem kann bewegliches Inventar (Einbauküche, Markisen, Mobiliar) im Kaufvertrag separat aufgeführt werden — dieser Anteil ist grunderwerbsteuerfrei.