Nordrhein-Westfalen hat mit 6,5 % einen der höchsten Grunderwerbsteuersätze in Deutschland. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 19.500 € allein für die Grunderwerbsteuer — ein erheblicher Kostenfaktor, der bei der Kalkulation der Kaufnebenkosten eingeplant werden muss.
200k € Kaufpreis
13.000 €
Grunderwerbsteuer
300k € Kaufpreis
19.500 €
Grunderwerbsteuer
500k € Kaufpreis
32.500 €
Grunderwerbsteuer
Notar- und Grundbuchkosten sind Schätzwerte nach GNotKG. Maklerprovision nur bei Maklerverkauf (3/2-Teilung, je 3,57 % inkl. MwSt.). Abweichungen je nach Einzelfall möglich.
Spartipp für Nordrhein-Westfalen
Kaufe möglichst ohne Makler, um die gesamten Kaufnebenkosten zu reduzieren. Bei 6,5 % GrESt plus Notar (1,5 %) plus Grundbuch (0,5 %) plus Makler (3,57 %) kommen schnell über 12 % Nebenkosten zusammen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt und vom Käufer gezahlt wird. Sie ist in Deutschland Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest. Die Sätze reichen 2026 von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW, Brandenburg, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhält das Finanzamt eine Abschrift. Es erlässt dann den Steuerbescheid — typischerweise 4–6 Wochen nach dem Notartermin. Die Steuer muss innerhalb eines Monats nach Bescheiderlass bezahlt werden. Erst danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht einträgt.
Steuerfrei sind: Erwerbe unter 2.500 € (Bagatellgrenze), Erbschaften und Schenkungen zwischen Verwandten gerader Linie (Eltern/Kinder), Erwerb vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Außerdem kann bewegliches Inventar (Einbauküche, Markisen, Mobiliar) im Kaufvertrag separat aufgeführt werden — dieser Anteil ist grunderwerbsteuerfrei.