Hessen erhebt 6,0% Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis berechnet und ist in Deutschland nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Steuersätze reichen von 3,5% in Bayern bis 6,5% in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald das Finanzamt den Steuerbescheid erlässt – in der Regel wenige Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.