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Staffelmiete

Bei der Staffelmiete werden zukünftige Mieterhöhungen bereits im Mietvertrag festgelegt — mit konkreten Beträgen und Zeitpunkten, ohne Ankündigung oder Zustimmung des Mieters.

Definition

Die Staffelmiete (§ 557a BGB) ist eine Vertragsvereinbarung, bei der die Miete zu vorab definierten Zeitpunkten um festgelegte Euro-Beträge steigt. Sie gibt Vermietern Planungssicherheit über künftige Einnahmen und schützt vor dem Aufwand von Mieterhöhungsverfahren. Die vereinbarten Staffeln müssen mindestens ein Jahr auseinanderliegen.

Formel

Neue Miete = Aktuelle Miete + vereinbarter Staffelbetrag
Staffelbetrag:
Konkreter Euro-Betrag (keine Prozentangabe erlaubt)
Staffelintervall:
Mindestens 12 Monate zwischen zwei Erhöhungen

Berechnungsbeispiel

Mietvertrag ab 2024: 700 € kalt, Staffel: +50 € zum 01.01.2026, +50 € zum 01.01.2028.

Miete 2024–2025: 700 €, ab 2026: 750 €, ab 2028: 800 € — ohne Kündigungsankündigung.

Was du als Investor wissen solltest

Im Gegensatz zur Indexmiete ist bei der Staffelmiete kein Bezug zur Inflation oder zum Mietspiegel nötig. Als Vermieter kannst du die Staffeln frei wählen — die Mietpreisbremse gilt aber auch für vereinbarte Staffeln in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Wichtig: Staffelmiete und Indexmiete dürfen nicht kombiniert werden. Zwischen zwei Staffeln ist keine weitere Mieterhöhung möglich — kein Verweis auf den Mietspiegel, keine Modernisierungsumlage.

Bedeutung für Kapitalanleger

Staffelmieten sichern dir steigende Einnahmen ohne bürokratischen Aufwand. Bei langfristigen Mietverträgen (10+ Jahre) erlaubt eine gut geplante Staffelmiete, die Einnahmen moderat zu steigern und gleichzeitig Mieterbindung zu erhalten. Plane aber realistisch: Zu aggressive Staffeln erhöhen das Risiko von Leerstand nach Mieterwechsel.

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