Indexmiete
Bei der Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt — steigt die Inflation, darf die Miete entsprechend angepasst werden.
Definition
Die Indexmiete (§ 557b BGB) koppelt die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex für Deutschland. Steigt der VPI, kann der Vermieter die Miete proportional erhöhen — ohne Bezug auf den Mietspiegel oder eine Modernisierungsumlage. Die Anpassung muss schriftlich angekündigt werden und gilt ab dem übernächsten Monat.
Formel
- VPI:
- Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Basisjahr 2020 = 100)
- Neuer VPI:
- Aktueller Index zum Anpassungszeitpunkt
- Alter VPI:
- Index zum Zeitpunkt der letzten Miete
Berechnungsbeispiel
Miete: 800 €, VPI bei Einzug: 105, VPI heute: 115.
Neue Miete = 800 € × (115 / 105) = 876 € — Erhöhung um 76 € (+9,5 %)
Was du als Investor wissen solltest
In Phasen hoher Inflation (wie 2022–2023 in Deutschland) schützt die Indexmiete den Vermieter effektiv vor realem Wertverlust der Mieteinnahmen. In Niedriginflationszeiten dagegen fallen die Erhöhungen gering aus. Wichtig: Indexmiete und Staffelmiete schließen sich gegenseitig aus. Modernisierungsumlagen sind bei Indexmietverträgen in der Regel nicht möglich — außer bei energetischer Sanierung.
Bedeutung für Kapitalanleger
Indexmietverträge sind besonders attraktiv in Zeiten erhöhter Inflation und geben dir Schutz vor Kaufkraftverlust deiner Mieteinnahmen. Für die Cashflow-Planung ist die Indexmiete schwerer vorherzusagen als die Staffelmiete — plane konservativ und nutze langfristige VPI-Prognosen als Orientierung.