Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage ist eine Gemeinschaftsreserve der WEG für künftige Reparaturen und Sanierungen — Eigentümer zahlen monatlich in diesen Topf ein.
Definition
Die Instandhaltungsrücklage (auch: Erhaltungsrücklage) ist ein Pflichtbestandteil jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie wird von allen Eigentümern nach Miteigentumsanteil eingezahlt und für gemeinschaftliche Reparaturen genutzt (Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage). Die Höhe wird auf der WEG-Versammlung beschlossen.
Berechnungsbeispiel
Empfehlung der II. Berechnungsverordnung: Ca. 1 % des Gebäudewerts pro Jahr. Bei einem Gebäudewert von 2 Mio. € und 20 Wohnungen = 20.000 € / Jahr = 1.000 € / Wohnung / Jahr = 83 € / Monat.
Deine WEG-Rücklage sollte mindestens diese Größenordnung haben.
Was du als Investor wissen solltest
Eine niedrige Instandhaltungsrücklage ist ein Warnsignal beim Immobilienkauf. Sie deutet auf jahrelange Unterfinanzierung hin und erhöht das Risiko von Sonderumlagen — hohe Einmalzahlungen für dringende Reparaturen, die du als Miteigentümer mittragen musst. Prüfe beim Kauf: Aktueller Rücklagenstand, geplante Großreparaturen laut Protokollen der letzten WEG-Versammlungen.
Bedeutung für Kapitalanleger
Kaufe niemals eine Wohnung, ohne die WEG-Protokolle der letzten 3 Jahre gelesen zu haben. Sie zeigen geplante Sanierungen, Streitigkeiten und die finanzielle Gesundheit der WEG — entscheidend für deine Kostenkalkulation.