Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Immobilienkauf, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises beträgt.
Definition
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland an. Sie wird auf den Kaufpreis erhoben und muss vom Käufer bezahlt werden. Die Sätze variieren je nach Bundesland erheblich — von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen.
Formel
- Kaufpreis:
- Vertraglich vereinbarter Kaufpreis
- Steuersatz:
- 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland (Stand 2026)
Berechnungsbeispiel
Kauf einer Wohnung für 300.000 € in NRW (Steuersatz 6,5 %).
Grunderwerbsteuer = 300.000 × 0,065 = 19.500 €
Was du als Investor wissen solltest
Aktuelle Steuersätze 2026: Bayern & Sachsen 3,5 %; Hamburg 5,5 %; Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt 6,0 %; NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen 6,5 %. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern 5,0–6,5 % (variiert). Die Grunderwerbsteuer ist als Kaufnebenkosten zu behandeln und erhöht die Anschaffungskosten. Sie ist nicht steuerlich absetzbar als Werbungskosten, kann aber als Teil der Anschaffungskosten in die AfA-Bemessungsgrundlage einfließen.
Bedeutung für Kapitalanleger
Die Grunderwerbsteuer ist eine der größten Einzelpositionen der Kaufnebenkosten. Bei 300.000 € Kaufpreis kann der Unterschied zwischen Bayern (3,5 %) und NRW (6,5 %) 9.000 € betragen — das entspricht fast einem Jahr Kaltmiete.